Zwangsvollstreckung
Sie möchten ein Mahnverfahren einleiten, oder Sie haben erfolgreich ein Mahnverfahren gegen einen Ihrer Schuldner betrieben und möchten nun die Zwangsvollstreckung einleiten? Oder Sie sind nach dem erfolgreichen Abschluss eines Gerichtsverfahren im Besitz eines Urteils, mit dem der Schuldner zur Zahlung verurteilt wurde und wollen nun endlich Geld sehen? Vielleicht liegt auch der erste erfolglose Vollstreckungsversuch länger zurück und Sie wissen, dass der Schuldner nun wieder zu Geld gekommen ist? Suchen Sie einen Anwalt, der effektiv und professionell gegen Ihren Schuldner vorgeht?
Meine Leistung
Im Rahmen der Beitreibung von Forderungen übernehmen wir neben der gerichtlichen Vertretung, dem Mahnverfahren und der Zahlungsklage, auch nachfolgende Aufgabengebiete:
- Wir beauftragen für Sie den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung oder lassen - wenn bekannt - sofort das Privat- und Geschäftskonto Ihres Schuldners pfänden.
- Wenn der Schuldner dem Gerichtsvollzieher den Zugang zu seiner Wohnung verwehrt, beantragen wir für Sie eine richterliche Durchsuchungsanordnung.
- Wenn Ihr Schuldner keine wertvollen Möbel oder andere pfändbare Gegenstände besitzt, beantragen wir für Sie, dass der Gerichtsvollzieher dem Schuldner die "Eidesstattliche Versicherung" (den Offenbarungseid) abnimmt.
- Wenn der Schuldner zu dem anberaumten Termin zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung nicht erscheint, beantragen wir einen Haftbefehl gegen ihn.
Dem von Ihrem Schuldner bei Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung zu fertigenden Vermögensverzeichnis kann entnommen werden, ob der Schuldner vielleicht Eigentümer einer Immobilie, eines Hauses, Grundstücks oder einer Eigentumswohnung ist. Diese belegen wir sofort mit einer Sicherungshypothek, aus der dann ohne weiteres die Zwangsversteigerung des Grundbesitzes eingeleitet werden kann. Besitzt der Schuldner Lebensversicherungsverträge oder andere Geldanlagen, nehmen wir diese für Sie in Beschlag und erwirken einen Pfändungsbeschluß; der Rückkaufswert wird dann an Sie ausgezahlt.
Geht der Schuldner einer geregelten Arbeit nach, pfänden wir für Sie die über der Pfändungsfreigrenze liegenden Beträge bei seinem Arbeitgeber. Steuerrückerstattungen pfänden wir beim Finanzamt, so dass die Guthaben letztendlich an Sie ausgezahlt werden.
Für ein professionelles Forderungsmanagement sind wir der kompetente Ansprechpartner
Kontakt
Tel: +49 (0) 33933 / 87 98 93
E-Mail: kanzlei@greiner-petter.eu
