Vertragsrecht
Das Allgemeine Vertragsrecht ist in den §§ 145 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Diese Vorschriften gelten für alle Arten von Verträgen. Dort finden sich Regeln darüber, wie Verträge zustande kommen, welche Wirksamkeitsvoraussetzungen zu beachten sind, wann Verträge erlöschen und unter welchen Voraussetzungen Verträge durchsetzbar sind. Das Vertragsrecht ist vom Grundsatz der Privatautonomie geprägt, d.h. die Vertragschließenden sind nicht an eine gesetzliche geregelten Vertragstyp und dessen Ausgestaltung gebunden. Der Gesetzgeber hat verschiedene zwingende Regeln vorgegeben, von denen auch in einem individuellen Vertrag nicht abgewichen werden kann. S
Meine Leistung
Ich stehe meinen Mandanten in diesem Rechtsgebiet u.a. für folgende Sachthemen zur Verfügung:
- Ansprüche aus einem Vertrag
- Kündigung des Vertrags
- Rücktritt vom Vertrag
- Widerruf einer Vertragserklärung
- Sittenwidrigkeit eines Vertrages
Sofern Sie bereits einen Vertrag geschlossen haben, kann ich diesen für Sie umfassend auf Ihre Ansprüche bzw. Ihre Rechte hin prüfen. Sollten Sie einen Vertrag abschließen wollen, so kann ich Vertragsentwürfe zu Ihren Gunsten prüfen und ggfs. für die günstigere Gegenentwürfe fertigen. Insbesondere zur Vermeidung von späteren Problemen bei der Vertragserfüllung, sollten Sie niemals "selbstgeschusterte" Verträge ungeprüft unterschreiben.
Kontakt
Tel: +49 (0) 33933 / 87 98 93
E-Mail: kanzlei@greiner-petter.eu
