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Rechtsanwälte Greiner-Petter

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Patientenrecht

Die Rechte von Patienten haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Wer hat vor zwanzig Jahren z.B. an eine Patientenverfügung gedacht? Oder nehmen Sie die Thematik Organspende! Bis zum heutigen Tag konnten sich die Politiker nicht auf einheitliche Standards zu Fragen der Organspende und eines Spendenausweises einigen. In solch einer Zeit ist die Beratung durch Spezialisten unabdingbar.

Die "Grundrechte" der Patienten sind u.a.
- Freie Arztwahl (außer z.B. hausarztzentrierte Versorgung)
- Recht auf Aufklärung über den Behandlungseingriff
- Jede Behandlung erfordert eine Einwilligung
- Verbindlichkeit von Patientenverfügungen
- Recht auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen

Meine Leistung

Ich setze mich gezielt für Ihre Patientenrechte ein. Insbesondere eine Patientenverfügung kann hierbei von unschätzbarem Wert bei der Erfüllung Ihrer Patientenwünsche sein. Sollten Sie Ihre Patientenverfügung bereits niedergeschrieben haben, so sorge ich im Ernstfall für dessen Durchsetzung. Sollten Sie jedoch noch keine Verfügung getroffen haben, so werde ich Sie in dieser Sache eingehend beraten und eine individuell auf Ihre Wünsche angepasste Verfügung. aufsetzen.

Seit dem 01.09.2009 ist die Patientenverfügung nun auch gesetzlich geregelt. Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Festlegung, ob in bestimmte noch nicht unmittelbare bevorstehende Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe eingewilligt wird oder sie untersagt werden. Die Patientenverfügung erlangt Bedeutung, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen selbst kund zu geben, z.B. bei Bewusstlosigkeit. Treffen diese Festlegungen auf die Behandlungssituation zu, so ist der Arzt, wenn er von der Patientenverfügung Kenntnis erlangt, an diese gebunden.

Wenn ein gesetzlicher Betreuer bestellt wird, dann hat er den in der Patientenverfügung geäußerten Willen des Patienten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Der Arzt muss die vom Betreuer getroffenen Entscheidungen beachten. Im Streitfall entscheidet das Betreuungsgericht. Wird eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert, so ist auch eine Registrierung im zentralen Vorsorgeregister möglich.

Sowohl die Beratung als auch die Registrierung im Vorsorgeregister ist in meiner Kanzlei möglich.